Richtlinien Unterstutzung - Deutschland
Richtlinien für die Beantragung finanzieller Unterstützung
Das Förderbudget der niederländischen diplomatischen Vertretungen ist für Projekte bestimmt, die in hohem Maße zur Förderung und Profilierung professioneller Kunst aus den Niederlanden in Deutschland beitragen. Voraussetzung ist, dass das Projekt einen relevanten Beitrag zur kulturellen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden oder zum Export niederländischer Kunst nach Deutschland leistet. Projekte sollten auf mindestens eines der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen abgestimmt sein. Der Förderungsbedarf sollte mindestens 2.500,00 Euro betragen; Ausnahmen sind in Absprache möglich. Projekte mit kommerzieller Ausrichtung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Antrag kann nur von einer ausführenden deutschen Organisation gestellt werden, die selbst substantiell mit finanziellen Mitteln an dem Projekt beteiligt ist. Eine dauerhafte Beziehung zwischen dem deutschen Antragsteller und dem/den niederländischen Partner(n)/Teilnehmer(n) ist von Vorteil. Das Maß an Ausstrahlung und Medienreichweite überwiegt bei der Beurteilung des Förderantrags. In die Beurteilung der Anträge wird auch auf die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Regionen in Deutschland geachtet. Der Gesamtanteil der niederländischen Fördergelder (einschließlich jeglicher Mittel der nationalen Kunstfonds in den Niederlanden) darf 50 % der Gesamtkosten, die bei der Organisation des niederländischen Anteils an dem Projekt anfallen, nicht überschreiten.
Folgende Kosten sind förderfähig:
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PR-Kosten (anteilig für die niederländische(n) Teilnehmer*innen);
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Reise- und Aufenthaltskosten (Übernachtung und Frühstück) der Künstler*innen aus den Niederlanden;
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bei digitalen oder hybriden Veranstaltungen: die Kosten für die digitale Präsenz von Künstler*innen aus den Niederlanden, unter Umständen auch die technischen Kosten (ggf. anteilig), sofern dem Antrag ein klarer Online-Reichweitenplan beiliegt
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Transportkosten
Der Förderantrag muss mindestens 10 Wochen vor Beginn des Projekts bei der Abteilung Kultur und Kommunikation der Botschaft des Königreichs der Niederlande per E-Mail eingereicht werden: bln-cc@minbuza.nl. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung.
Ihr Antrag wird dann von der zuständigen diplomatischen Vertretung der Niederlande in Deutschland bearbeitet.
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Das Generalkonsulat in Düsseldorf ist für Anträge aus Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zuständig.
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Das Generalkonsulat in München ist für Anträge aus Bayern und Baden-Württemberg zuständig.
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Die Botschaft des Königreichs der Niederlande ist für Anträge aus Berlin, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zuständig.
Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Fragen zu Ihrem Antrag können Sie gerne unter der Telefonnummer +49 (0)30 209 56 420 oder per E-Mail an bln-cc@minbuza.nl stellen.
Bei Bedarf bringen wir Sie mit einem unserer Sachbearbeiter in Kontakt.
Bitte beachten Sie bereits bei der Planung, dass in alle Publikationen – Einladungen, Programmhefte, Poster, Kataloge, Medienberichte usw. – ein Hinweis auf die Unterstützung durch die Botschaft sowie das Logo des Königreichs der Niederlande aufzunehmen ist. Eine druckfähige Version des Logos erhalten Sie unter der Adresse bln-cc@minbuza.nl, an die Sie bitte auch ein digitales Exemplar aller Publikationen senden, die den Hinweis auf die Unterstützung und das Logo enthalten.
Wir bitten Sie, innerhalb von 6 Wochen nach Projektende einen Auswertungsbogen auszufüllen und per E-Mail an bln-cc@minbuza.nl zu senden. Den Auswertungsbogen erhalten Sie zusammen mit dem Bescheid über die Bewilligung des Zuschusses.